Recht und Verantwortung im Schiesssport
Waffengesetz Schweiz: verständlicher Überblick für Sportschützen und Interessierte
Das Schweizer Waffenrecht regelt Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Transport, Tragen und Umgang mit Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Zubehör, Munition und Munitionsbestandteilen. Diese Seite erklärt die wichtigsten Grundsätze praxisnah – mit besonderem Blick auf Sportschützen, Ordonnanzwaffen und das ausserdienstliche Schiesswesen.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung zum Schweizer Waffengesetz. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde. Im Einzelfall sind immer das geltende Bundesrecht, die Waffenverordnung, kantonale Vollzugspraxis und die zuständigen Waffenbüros massgebend.
Worum geht es im Schweizer Waffengesetz?
Das Waffengesetz verfolgt den Zweck, den Missbrauch von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen zu verhindern. Es verbietet den privaten Waffenbesitz nicht grundsätzlich, stellt ihn aber unter klare Voraussetzungen.
Wichtig ist: Das Gesetz unterscheidet nicht nur zwischen Waffenarten, sondern auch zwischen verschiedenen Handlungen. Rechtlich relevant sind unter anderem Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Transport, Tragen, Überlassen, Einfuhr, Ausfuhr und Handel.
Einheitliche Grundlage
Das Waffengesetz gilt schweizweit. Der Vollzug läuft aber in vielen praktischen Fragen über die kantonalen Waffenbüros.
Zuständige Behörde
Gesuche für Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung werden bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht.
Vorher abklären
Bei Zweifeln zur Kategorie einer Waffe, zu Magazinen, Erbschaften oder Einfuhrfragen ist eine vorgängige Abklärung zwingend sinnvoll.
Wer darf in der Schweiz eine Waffe erwerben?
Der Erwerb einer Waffe ist nur zulässig, wenn keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen. Die Prüfung erfolgt je nach Waffenkategorie über schriftlichen Vertrag, Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung.
- Mindestalter: In der Regel muss die erwerbende Person mindestens 18 Jahre alt sein.
- Keine Hinderungsgründe: Personen unter umfassender Beistandschaft, mit relevanten Strafregistereinträgen oder mit Gefährdungshinweisen können vom Erwerb ausgeschlossen sein.
- Identität und Wohnsitz: Die zuständige Behörde prüft Identität, Wohnsitz und Voraussetzungen.
- Ausländische Staatsangehörige: Personen ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und wesentliche Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Für Angehörige bestimmter Staaten gelten zusätzliche Einschränkungen.
Die drei wichtigsten Erwerbskategorien
Für die Praxis ist entscheidend, in welche Kategorie eine Waffe fällt. Davon hängt ab, ob ein schriftlicher Vertrag genügt, ein Waffenerwerbsschein nötig ist oder eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss.
| Kategorie | Was bedeutet das? | Typische Beispiele | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|---|
| Meldepflichtige Waffen | Der Erwerb erfolgt grundsätzlich mit schriftlichem Vertrag. Bei Feuerwaffen muss die übertragende Person eine Kopie des Vertrags innert 30 Tagen dem kantonalen Waffenbüro der erwerbenden Person senden. | Bestimmte Luftdruck- und CO2-Waffen, Softair- und Paintballwaffen, Ordonnanzrepetiergewehre wie Karabiner 31, bestimmte Handrepetiergewehre. | Für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung kann trotzdem ein Waffenerwerbsschein nötig sein. |
| Bewilligungspflichtige Waffen | Für Erwerb und wesentliche Bestandteile ist ein Waffenerwerbsschein erforderlich. | Pistolen, Revolver, Selbstladebüchsen mit zulässiger Magazinkapazität, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftrepetierer, Selbstladeflinten. | Das Gesuch wird bei der kantonalen Behörde des Wohnsitzkantons eingereicht. |
| Verbotene Waffen mit Ausnahmebewilligung | Der Erwerb ist grundsätzlich verboten, kann aber in bestimmten Fällen mit kantonaler Ausnahmebewilligung möglich sein. | Seriefeuerwaffen, zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen, bestimmte Zusatzgeräte, verbotene Messer, halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin. | Für Sportschützen, Sammler und Museen bestehen besondere Ausnahmewege. Ohne passende Bewilligung kein Erwerb. |
Waffenerwerbsschein: wann ist er nötig?
Ein Waffenerwerbsschein ist für bewilligungspflichtige Waffen und wesentliche Waffenbestandteile erforderlich. Das betrifft insbesondere viele Kurzwaffen und zahlreiche moderne Feuerwaffen, die nicht lediglich meldepflichtig sind.
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Waffe korrekt einordnen Zuerst muss geklärt werden, ob die Waffe meldepflichtig, bewilligungspflichtig oder verboten mit Ausnahmebewilligung ist.
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Gesuch beim Wohnsitzkanton einreichen Das Gesuch um Waffenerwerbsschein wird bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht.
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Bewilligung abwarten Erst wenn der Waffenerwerbsschein vorliegt, darf die entsprechende Waffe erworben werden.
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Dokumente aufbewahren Kaufvertrag, Waffenerwerbsschein, Ausnahmebewilligungen und Nachweise sollten dauerhaft geordnet aufbewahrt werden.
Halbautomatische Waffen und Revision 2019
Seit dem 15. August 2019 gelten für bestimmte halbautomatische Feuerwaffen neue Erwerbsvoraussetzungen. Besonders relevant sind halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin sowie gewisse ehemals militärische Waffen. Solche Waffen können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erworben werden, aber in der Regel nur mit kantonaler Ausnahmebewilligung.
Sportschützen, Sammler und Museen
Für bestimmte halbautomatische Waffen mit grossem Magazin besteht ein Erwerbsweg über kantonale Ausnahmebewilligung. Je nach Zweck gelten unterschiedliche Anforderungen.
Grosses Magazin
In der Praxis sind insbesondere halbautomatische Gewehre mit mehr als 10 Schuss und Pistolen mit mehr als 20 Schuss relevant.
Wer bereits vor Inkrafttreten der Revision betroffene Waffen rechtmässig besessen hat, wurde nicht „entwaffnet“. Für nicht registrierte betroffene Waffen bestand jedoch eine Meldepflicht innerhalb der Übergangsfrist. Diese Übergangsfrist ist inzwischen abgelaufen; bei Unsicherheit ist das kantonale Waffenbüro zu kontaktieren.
Sportschützen: Nachweis der Schiessaktivität
Wer als Sportschütze eine bestimmte halbautomatische Feuerwaffe mit Ausnahmebewilligung erwirbt, muss später nachweisen können, dass die Waffe sportlich genutzt wird oder dass eine Vereinsmitgliedschaft besteht.
Nachweis über Vereinsmitgliedschaft
Der Nachweis kann über eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder eine Schiesslizenz erfolgen.
Nachweis über Schiessen
Alternativ können in den jeweiligen Fristen mehrere Schiessen an verschiedenen Tagen dokumentiert werden.
- Der Nachweis wird nach 5 Jahren und erneut nach 10 Jahren relevant.
- Nach dem zweiten Nachweis sind für diese Regelung in der Regel keine weiteren Nachweise erforderlich.
- Der Nachweis ist eine Bringschuld des Waffenbesitzers. Nicht jeder Kanton erinnert automatisch.
- Schiessbüchlein, Vereinsbestätigung, Lizenz und behördliche Korrespondenz sollten sauber archiviert werden.
Aufbewahrung: sorgfältig und gegen unbefugten Zugriff gesichert
Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Zubehör und Munition müssen sorgfältig aufbewahrt und gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Besonders wichtig ist das, wenn Kinder, Jugendliche, Gäste oder nicht berechtigte Personen Zugang zum Haushalt haben könnten.
Abschliessbar aufbewahren
Ein abschliessbarer Waffenschrank oder geeigneter Sicherheitsbehälter ist in der Praxis die sauberste Lösung.
Getrennte Organisation
Munition sollte getrennt und kontrolliert gelagert werden. Beim Transport gelten besondere Regeln zur Trennung von Waffe und Munition.
Verschluss getrennt sichern
Bei ehemaligen Seriefeuerwaffen können zusätzliche Vorgaben gelten, etwa die getrennte und verschlossene Aufbewahrung des Verschlusses.
Transport ist nicht dasselbe wie Tragen
Eine der häufigsten Verwechslungen betrifft Transport und Tragen. Sportschützen dürfen Waffen zum Beispiel zum Schiessstand transportieren, ohne dafür eine Waffentragbewilligung zu benötigen. Das Tragen einer Waffe an öffentlich zugänglichen Orten ist dagegen bewilligungspflichtig.
| Begriff | Bedeutung | Was ist zu beachten? |
|---|---|---|
| Transport | Mitführen der Waffe zu einem zulässigen Zweck, etwa zum Schiessstand, zur Jagd, zum Händler, zur Reparatur oder zur Behörde. | Keine Waffentragbewilligung nötig. Waffe und Munition müssen getrennt sein; Magazine und Ladevorrichtungen dürfen keine Munition enthalten. |
| Tragen | Tragen einer Waffe an öffentlich zugänglichen Orten ausserhalb eines blossen Transports. | Nur mit Waffentragbewilligung. Diese setzt unter anderem eine tatsächliche Gefährdung und eine Prüfung voraus. |
| Aufbewahrung im Fahrzeug | Vorübergehender Transport im Fahrzeug. | Nicht unnötig im Fahrzeug liegen lassen. Direkt transportieren, entladen, gesichert und getrennt von Munition. |
Munition, Magazine und wesentliche Waffenbestandteile
Das Waffenrecht betrifft nicht nur komplette Waffen. Auch wesentliche Waffenbestandteile, bestimmtes Zubehör, Munition, Munitionsbestandteile und Magazine können rechtlich relevant sein.
- Wesentliche Waffenbestandteile: Je nach Teil können ähnliche Regeln gelten wie für die Waffe selbst.
- Magazine: Die Kombination von halbautomatischer Feuerwaffe und grossem Magazin kann die rechtliche Einordnung verändern.
- Munition: Erwerb, Aufbewahrung und Transport müssen sorgfältig und gesetzeskonform erfolgen.
- Zubehör: Bestimmtes Zubehör wie Schalldämpfer, Laser- oder Nachtsichtzielgeräte kann verboten oder bewilligungspflichtig sein.
Waffen geerbt: was ist zu tun?
Werden Waffen vererbt, sollten Erben nicht einfach abwarten. Zuerst muss festgestellt werden, welche Waffen vorhanden sind, welcher Kategorie sie angehören und wer berechtigt ist, sie zu übernehmen.
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Inventar erstellen Waffentyp, Marke, Modell, Kaliber, Seriennummer und vorhandene Dokumente erfassen.
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Kategorie prüfen Meldepflichtig, bewilligungspflichtig oder Ausnahmebewilligung erforderlich?
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Kantonales Waffenbüro kontaktieren Die zuständige Behörde erklärt, welche Fristen und Formulare im konkreten Fall gelten.
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Rechtmässige Übergabe regeln Waffen an berechtigte Personen übergeben, Bewilligung beantragen oder andere gesetzeskonforme Lösung wählen.
Verlust, Diebstahl oder Unsicherheit
Der Verlust oder Diebstahl einer Waffe muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Dasselbe gilt in der Praxis auch bei unklaren Situationen, etwa wenn beim Aufräumen eines Nachlasses plötzlich unbekannte Waffen oder Bestandteile auftauchen.
- Waffe nicht weitergeben, bevor die rechtliche Lage geklärt ist.
- Seriennummer, Fotos und Fundumstände dokumentieren.
- Bei Verlust oder Diebstahl sofort die Polizei informieren.
- Bei Unsicherheit das kantonale Waffenbüro kontaktieren.
Häufige Fragen zum Waffengesetz Schweiz
Reicht ein Waffenerwerbsschein für jede Waffe?
Nein. Für bewilligungspflichtige Waffen ist der Waffenerwerbsschein der richtige Weg. Für bestimmte verbotene Waffen, insbesondere halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin, kann stattdessen eine kantonale Ausnahmebewilligung erforderlich sein.
Sind Sturmgewehr 57 und Sturmgewehr 90 verboten?
Sie können je nach konkreter Ausführung und Erwerbsweg unter die Kategorie der verbotenen Waffen mit möglicher Ausnahmebewilligung fallen. Für Sportschützen, Sammler und Museen gibt es geregelte Erwerbswege. Die direkte Übernahme der persönlichen Armeewaffe ist gesondert geregelt.
Darf ich eine Waffe zum Schiessstand transportieren?
Ja, für den Transport zum Schiessstand ist keine Waffentragbewilligung erforderlich. Die Waffe muss zweckgebunden transportiert werden. Waffe und Munition sind getrennt zu halten; Magazine und Ladevorrichtungen dürfen keine Munition enthalten.
Darf ich eine Waffe öffentlich tragen?
Das Tragen einer Waffe an öffentlich zugänglichen Orten ist etwas anderes als der Transport. Dafür ist grundsätzlich eine Waffentragbewilligung erforderlich. Diese wird nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt.
Muss Munition getrennt von der Waffe aufbewahrt werden?
Für den Transport ist die Trennung von Waffe und Munition zentral. Bei der Aufbewahrung muss insgesamt sichergestellt sein, dass Waffen, Bestandteile und Munition sorgfältig und gegen unbefugten Zugriff gesichert sind. Eine getrennte Organisation ist praktisch und sicherheitlich empfehlenswert.
Was gilt für Sportschützen nach der Revision 2019?
Bei bestimmten halbautomatischen Waffen, die mit Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen erworben werden, muss nach 5 und 10 Jahren ein Nachweis erbracht werden. Dies kann über Vereinsmitgliedschaft oder dokumentierte Schiesstätigkeit erfolgen.
Was muss ich tun, wenn ich eine Waffe erbe?
Ein Inventar erstellen und das kantonale Waffenbüro kontaktieren. Je nach Kategorie der Waffen sind schriftlicher Vertrag, Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung nötig.
Gelten für ausländische Staatsangehörige besondere Regeln?
Ja. Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und wesentliche Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Für Angehörige bestimmter Staaten gelten zusätzliche Einschränkungen.
Kann ich Waffen oder Zubehör einfach im Ausland bestellen?
Nein. Einfuhr, Ausfuhr und Bestellung aus dem Ausland sind separat geregelt. Vor jeder Einfuhr oder Bestellung aus dem Ausland muss geprüft werden, ob eine Bewilligung erforderlich ist.
Wer ist im Kanton Zürich zuständig?
Im Kanton Zürich sind die kantonalen Stellen beziehungsweise die zuständigen Waffenbehörden massgebend. Für Gesuche, Formulare und konkrete Einzelfragen sollte die offizielle Seite des Kantons Zürich konsultiert werden.
Offizielle Informationen und Formulare
Für verbindliche Auskünfte, Formulare und aktuelle Rechtsgrundlagen sind die offiziellen Stellen zu verwenden. Besonders wichtig sind fedpol, die Bundesrechtsplattform Fedlex und das kantonale Waffenbüro.
Übersicht zu Waffenrecht, Erwerb, Formularen, Waffentragen, Einfuhr und Kategorien.
fedpol Waffen / MunitionOffizielle Fassung des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition.
Waffengesetz SR 514.54Kantonale Informationen, Zuständigkeiten und Hilfen für Gesuche im Kanton Zürich.
Kanton Zürich Waffen