Obligatorische Bundesübung

🎯 Was ist das obligatorische Schiessen? – Ablauf und Regeln erklärt

Das obligatorische Schiessprogramm in der Schweiz hat eine lange Tradition und wurde bereits 1874 mit dem Bundesgesetz über das Schiesswesen ausser Dienst eingeführt. Es verpflichtet alle wehrfähigen Männer, regelmässig an Schiessübungen teilzunehmen, um ihre Treffsicherheit zu erhalten und die militärische Bereitschaft der Schweiz zu stärken.

Auch heute ist das Programm ein fester Bestandteil der Schweizer Milizarmee und trägt zur Förderung der Schützentradition bei.

ℹ️ Auf unserer Seite findest du die aktuellen Termine, den genauen Ablauf und wichtige Details zum Obli 2025.


📅 Schiesstermine & Zeiten fürs Obli (Schützenhaus Berg am Irchel)

Tag Datum Ort Zeit
Mittwoch 30. April 2025 Berg a. I. 18:00 – 19:30 Uhr
Mittwoch 11. Juni 2025 Berg a. I. 18:30 – 20:30 Uhr
Mittwoch 9. Juli 2025 Berg a. I. 18:30 – 20:30 Uhr

Wie funktioniert das obligatorische Schiessprogramm?

🔽 Hier findest du das vollständige Programm mit allen Details:

Schussart Scheibe
Übungsschüsse (freiwillig) Scheibe A5
5 Einzelschüsse Scheibe A5
5 Einzelschüsse Scheibe B4
2 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4
3 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4
5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4

Hinweise:

🔹 Die Reihenfolge kann umgekehrt werden – zuerst B4, dann A5.


Wie viele Punkte muss ich beim obligatorischen Schiessen erreichen?

Beim obligatorischen Schiessprogramm in der Schweiz gelten feste Mindestanforderungen: Auf 300 Meter müssen mindestens 42 Punkte erzielt werden. Dabei sind höchstens drei Nuller erlaubt.

Falls die erforderliche Punktzahl nicht erreicht wird, kann das Programm höchstens zweimal im selben Schützenverein wiederholt werden – eine Ausnahme gilt nur bei einem Wohnortswechsel.

📌 Wichtig: Die ausserdienstliche Schiesspflicht kann nicht während eines Wiederholungskurses (WK) oder eines FDT-Dienstes erfüllt werden.


Wann und wo kann ich die Schiesspflicht erfüllen?

Die Schiesspflicht muss zwischen dem 1. April und dem 31. August 2025 in einem schweizweit anerkannten Schützenverein absolviert werden.

📅 Die schweizweiten Termine und Standorte findest du online unter: Schiesspflicht-Termine.


📝 Was muss ich mitbringen?

  • Mitbringen:
    • Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten
    • Dienstbüchlein
    • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
    • Amtlicher Ausweis
    • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
    • Persönlicher Gehörschutz

ℹ️ Unsere erfahrenen Schützenmeister unterstützen euch für ein sicheres und erfolgreiches Schiessen.


📌 Obligatorisches Schiessen verpasst – was nun?

Falls du das obligatorische Schiessen bis zum 31. August nicht absolviert hast, wirst du zu einem Nachschiesskurs aufgeboten. Dieser ist unbesoldet und zählt nicht zur Dienstpflicht.

Wer auch dieses Aufgebot versäumt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Laut Militärstrafgesetz drohen bei wiederholtem Fehlen Bussen von bis zu 1’000 Franken.

Halte deine Termine im Blick – so vermeidest du unnötigen Ärger!


📌 Weitere Informationen:

ℹ️ Weitere Details zur Schiesspflicht gibt es auf der offiziellen Webseite der Schweizer Armee:


Erklärvideo: Von der Anmeldung bis zum letzten Schuss – Der Ablauf auf dem Schiessstand


Schon wieder ausser Übung? Verbessere dein Schiessen!

Werde sicherer im Umgang mit deiner Waffe und trainiere gezielt in unserem modernen Schützenhaus im Zürcher Weinland. Egal ob Anfänger oder erfahrener Schütze – hier kannst du dein Können verbessern und die Schützentradition erleben.