Bundesübungen im Schweizer Schiesssport

Bundesübungen: Obligatorisches Schiessen und Feldschiessen

Die Bundesübungen gehören zum Schiesswesen ausser Dienst in der Schweiz. Dazu zählen das obligatorische Schiessprogramm für schiesspflichtige Angehörige der Armee sowie das Eidgenössische Feldschiessen als freiwilliger traditionsreicher Schiessanlass. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ablauf, Teilnahme, zugelassenen Waffen, Vorbereitung und offiziellen Quellen.

Obligatorisches Schiessen Eidgenössisches Feldschiessen Ordonnanzwaffen Termine und Anmeldung
Pflichtprogramm Obligatorisches Schiessen für schiesspflichtige Armeeangehörige
Freiwilliger Anlass Eidgenössisches Feldschiessen für breite Teilnahme
Waffen Zugelassene Ordonnanzwaffen und Hilfsmittel
Praxis Betreuung durch anerkannte Schützenvereine

Bundesschiessübungen in der Schweiz

Die Bundesschiessübungen sind ein fester Bestandteil der Schweizer Schiesstradition. Sie verbinden militärische Ausbildung, sichere Waffenhandhabung, Vereinsarbeit und sportliches Schiessen mit Ordonnanzwaffen. Im Zentrum stehen zwei Anlässe: das Obligatorische Schiessen und das Eidgenössische Feldschiessen.

Das obligatorische Programm betrifft schiesspflichtige Angehörige der Armee. Das Feldschiessen ist freiwillig und richtet sich an ein breiteres Publikum. Beide Übungen werden von anerkannten Schützenvereinen organisiert und unter klaren Sicherheitsvorgaben durchgeführt.

Was sind Bundesübungen?

Die Bundesübungen umfassen das obligatorische Bundesprogramm und das Eidgenössische Feldschiessen. Sie finden im Rahmen des Schiesswesens ausser Dienst statt und werden mit Ordonnanzwaffen und Ordonnanzmunition durchgeführt.

Obligatorisches Schiessen

Das obligatorische Schiessen dient dem Nachweis der Schiessfertigkeit mit der persönlichen Dienstwaffe. Es betrifft schiesspflichtige Angehörige der Armee und muss innerhalb der offiziellen Fristen absolviert werden.

Eidgenössisches Feldschiessen

Das Feldschiessen ist freiwillig und gehört zu den bekanntesten Schiessanlässen der Schweiz. Es verbindet sportliches Schiessen, Tradition und niederschwellige Teilnahme.

Wichtig: Das Feldschiessen ist freiwillig. Das obligatorische Programm ist für schiesspflichtige Armeeangehörige relevant.

Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme hängt davon ab, ob es sich um das obligatorische Schiessen oder um das Feldschiessen handelt. Wer schiesspflichtig ist, muss das obligatorische Programm gemäss den Vorgaben der Armee erfüllen. Nicht schiesspflichtige Personen können je nach Anlass, Alter, Berechtigung und Betreuung durch einen anerkannten Schützenverein teilnehmen.

  • Armeeangehörige: absolvieren das obligatorische Programm, sofern sie schiesspflichtig sind.
  • Vereinsmitglieder: können je nach Anlass und Reglement an Bundesübungen teilnehmen.
  • Nicht-Vereinsmitglieder: können bei anerkannten Vereinen betreut und eingeführt werden.
  • Interessierte Zivilpersonen: erhalten beim Verein Auskunft zu Möglichkeiten, Voraussetzungen und Sicherheitsregeln.

Zugelassene Waffen und Hilfsmittel

Bei Bundesübungen wird mit zugelassenen Ordonnanzwaffen und gemäss den offiziellen Vorgaben geschossen. Für 300 Meter sind insbesondere das Sturmgewehr 90 und das Sturmgewehr 57 relevant. Im Pistolenbereich kommen zugelassene Ordonnanzpistolen wie P75 und P49 in Frage.

  • Sturmgewehr 90: aktuelle Ordonnanzwaffe der Schweizer Armee.
  • Sturmgewehr 57: klassische Ordonnanzwaffe im Schweizer Schiesswesen.
  • Pistolen P75 und P49: zugelassene Ordonnanzpistolen je nach Anlass und Programm.
  • Hilfsmittel: nur gemäss offiziellem Hilfsmittelverzeichnis verwenden.

Ablauf des obligatorischen Schiessens 300 m

Das obligatorische Programm auf 300 Meter besteht aus Einzelfeuer und Schnellfeuer auf A5- und B4-Scheiben. Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn die offizielle Mindestanforderung erreicht wird.

Schussfolge Feuerart Scheibe
5 Schuss Einzelfeuer A5
5 Schuss Einzelfeuer B4
1 × 2 Schuss Schnellfeuer B4
1 × 3 Schuss Schnellfeuer B4
1 × 5 Schuss Schnellfeuer B4
Die Schiesspflicht gilt gemäss SAT als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht wurden und höchstens drei Nuller geschossen wurden.

Ablauf des Eidgenössischen Feldschiessens 300 m

Das Eidgenössische Feldschiessen ist freiwillig und wird in der ganzen Schweiz durchgeführt. Es eignet sich besonders für Personen, die den Schiesssport unter betreuten Bedingungen kennenlernen möchten.

Wettkampfmodus Schüsse Zeit Auswertung
Einzelfeuer 6 Schuss 6 Minuten Nach jedem Schuss
Kurzfeuer 2 Serien mit je 3 Schüssen 60 Sekunden pro Serie Nach jeder Serie
Schnellfeuer 6 Schüsse 60 Sekunden gesamt Am Ende

Was muss zum obligatorischen Schiessen mitgebracht werden?

Wer die Schiesspflicht erfüllen muss, sollte vorbereitet erscheinen. Fehlende Unterlagen können dazu führen, dass die Übung nicht korrekt erfasst werden kann.

  • Aufforderungsschreiben oder digitale Erinnerung: inklusive Klebeetiketten, sofern vorhanden.
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis: für die korrekte Erfassung.
  • Amtlicher Ausweis: zur Identifikation.
  • Persönliche Dienstwaffe: mit Putzzeug und gemäss Vorschriften transportiert.
  • Persönlicher Gehörschutz: zwingend empfohlen und auf dem Stand erforderlich.
Erscheinen Sie rechtzeitig, melden Sie sich bei der Standaufsicht und befolgen Sie die Anweisungen der Schützenmeister.

Warum teilnehmen?

Bundesübungen sind nicht nur eine formale Pflicht. Sie fördern den sicheren Umgang mit der Ordonnanzwaffe, erhalten die Schiessfertigkeit und verbinden militärische Verantwortung mit der Schweizer Vereinstradition.

Sicherheit

Der korrekte Umgang mit der Waffe wird unter Aufsicht geübt. Sicherheitsregeln stehen immer an erster Stelle.

Schiessfertigkeit

Regelmässige Übung verbessert Anschlag, Atmung, Abzug und Trefferbild.

Pflichterfüllung

Schiesspflichtige Armeeangehörige erfüllen mit dem obligatorischen Programm eine offizielle Vorgabe.

Vereinsleben

Bundesübungen schaffen Begegnungen zwischen Armeeangehörigen, Sportschützen und interessierten Personen.

Termine, Anmeldung und offizielle Schiesstage

Die Termine für Bundesübungen werden jährlich durch Schützenvereine, Schiessstände und offizielle Stellen publiziert. Für das obligatorische Schiessen ist die offizielle Schiesstageabfrage besonders wichtig.

Häufige Fragen zu den Bundesübungen

Ist das Feldschiessen obligatorisch?

Nein. Das Eidgenössische Feldschiessen ist freiwillig. Es ist jedoch stark mit der Schweizer Schützentradition verbunden und wird von vielen anerkannten Schützenvereinen durchgeführt.

Bis wann muss das obligatorische Schiessen absolviert werden?

Die Schiesspflicht muss innerhalb der offiziellen Fristen erfüllt werden. Aktuelle Termine und Schiessdaten sollten immer über die SAT-Schiesstageabfrage oder beim zuständigen Verein geprüft werden.

Kann ich ohne Vereinsmitgliedschaft teilnehmen?

Je nach Anlass und Voraussetzungen ist eine Teilnahme oder Betreuung über einen anerkannten Schützenverein möglich. Interessierte Personen sollten sich frühzeitig beim lokalen Verein melden.

Welche Waffen sind zugelassen?

Zugelassen sind Ordonnanzwaffen und Hilfsmittel gemäss den offiziellen Vorgaben. Entscheidend ist das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis beziehungsweise die Weisung der zuständigen Stellen.

Was passiert, wenn die Mindestanforderung nicht erreicht wird?

Wer die Mindestanforderung im obligatorischen Programm nicht erfüllt, muss gemäss offiziellen Vorgaben weitere Schritte beziehungsweise Wiederholungen oder Kurse beachten. Die zuständigen Stellen und Schützenmeister informieren über das konkrete Vorgehen.

Sorgfältig vorbereitet schiesst man besser

Wer zum obligatorischen Schiessen oder Feldschiessen kommt, sollte nicht nur die Unterlagen dabeihaben. Wichtig sind auch Ruhe, rechtzeitiges Erscheinen, ein sicherer Umgang mit der Waffe und die Bereitschaft, den Anweisungen der Standaufsicht genau zu folgen.

Die Irchelschützen Berg-Buch unterstützen Teilnehmende mit Erfahrung, klaren Abläufen und einem verantwortungsvollen Vereinsumfeld. Bei Fragen zu Terminen, Ablauf oder Einstieg in den Schiesssport lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Offizielle Informationen und weiterführende Links