📜 Waffengesetz Schweiz – Alle aktuellen Bestimmungen im Überblick


Das Schweizer Waffengesetz regelt den Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen und Munition. Seit der Gesetzesänderung am 15. August 2019 gelten neue Bestimmungen, insbesondere für halbautomatische Waffen mit hoher Magazinkapazität.


⚖️ Erwerb von halbautomatischen Waffen

Für den Erwerb von halbautomatischen Zentralfeuerwaffen mit grosser Magazinkapazität sind folgende Punkte zu beachten:

  • 🏅 Sportschützen & Waffensammler benötigen eine kantonale Ausnahmebewilligung.
  • 📄 Der Waffenerwerbsschein reicht nicht aus – stattdessen muss eine spezifische Ausnahmebewilligung eingeholt werden.

📌 Weitere Infos & Formulare:
🔗 Kantonspolizei Zürich – Waffen


🎯 Nachweis der Schiessaktivität für Sportschützen

Um bestimmte Waffen legal zu erwerben und zu behalten, müssen Sportschützen ihre Schiessaktivität nachweisen:

  • 🔄 Mindestens fünf Schiessanlässe in fünf Jahren
  • 📘 Der Nachweis erfolgt über ein Schiessbüchlein oder den Militärischen Leistungsausweis (MLA)

📌 Mehr Infos dazu beim Bundesamt für Polizei (fedpol):
🔗 Bundesamt für Polizei – Waffen


🛠️ Waffenerwerb & -besitz in der Schweiz

Je nach Waffentyp gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen:

  • Waffenerwerbsschein erforderlich – z. B. für Pistolen & Repetierbüchsen
  • ⚠️ Ausnahmebewilligung erforderlich – z. B. für halbautomatische Waffen mit grosser Magazinkapazität
  • 🔓 Kein Erwerbsschein nötig – z. B. für gewisse Druckluftwaffen oder ehemals militärische Ordonnanzwaffen

📌 Detaillierte Infos zu den Bestimmungen:
🔗 Schweizer Waffenrecht – Bundesamt für Polizei


📞 Weitere Informationen & Kontakt

Falls du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, wende dich an die zuständigen Behörden:


📢 Wichtig: Die gesetzlichen Bestimmungen sind komplex – bei Unsicherheiten ist es ratsam, direkt die zuständigen Behörden zu kontaktieren. ⚠️