Waffengesetz

Ab dem 15.08.2019 sind halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität verboten. Das heisst, dass für deren Erwerb neu anstelle eines Waffenerwerbsscheins eine kantonale Ausnahmebewilligung „klein“ benötigt wird. Nur Sportschützen / Sportschützinnen und Waffensammler/innen können kantonale Ausnahmebewilligungen „klein“ beantragen, müssen aber zusätzliche Bedingungen erfüllen, um eine derartige Bewilligung zu erhalten. Dazu wird auf die beiden entsprechenden Fragen weiter unten verwiesen.

Ausnahmebewilligungen „klein“ können mit dem entsprechenden Gesuch Ausnahmebewilligung klein bei folgender Stelle beantragt werden:

Kantonspolizei Zürich
Fachdienst Waffen/Sprengstoffe
Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Tel. 058 648 35 40
Mail: waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

Damit Ihr immer die neusten Info und die aktuellsten Formulare habt hier der Link der KAPO Zürich:

KAPO ZH_Waffen-Sprengstoff_Abteilung