Das Schweizer Waffengesetz regelt den Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen und Munition. Seit der Gesetzesänderung am 15. August 2019 gelten neue Bestimmungen, insbesondere für halbautomatische Waffen mit hoher Magazinkapazität.
⚖️ Erwerb von halbautomatischen Waffen
Für den Erwerb von halbautomatischen Zentralfeuerwaffen mit grosser Magazinkapazität sind folgende Punkte zu beachten:
- 🏅 Sportschützen & Waffensammler benötigen eine kantonale Ausnahmebewilligung.
- 📄 Der Waffenerwerbsschein reicht nicht aus – stattdessen muss eine spezifische Ausnahmebewilligung eingeholt werden.
📌 Weitere Infos & Formulare:
🔗 Kantonspolizei Zürich – Waffen
🎯 Nachweis der Schiessaktivität für Sportschützen
Um bestimmte Waffen legal zu erwerben und zu behalten, müssen Sportschützen ihre Schiessaktivität nachweisen:
- 🔄 Mindestens fünf Schiessanlässe in fünf Jahren
- 📘 Der Nachweis erfolgt über ein Schiessbüchlein oder den Militärischen Leistungsausweis (MLA)
📌 Mehr Infos dazu beim Bundesamt für Polizei (fedpol):
🔗 Bundesamt für Polizei – Waffen
🛠️ Waffenerwerb & -besitz in der Schweiz
Je nach Waffentyp gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen:
- ✅ Waffenerwerbsschein erforderlich – z. B. für Pistolen & Repetierbüchsen
- ⚠️ Ausnahmebewilligung erforderlich – z. B. für halbautomatische Waffen mit grosser Magazinkapazität
- 🔓 Kein Erwerbsschein nötig – z. B. für gewisse Druckluftwaffen oder ehemals militärische Ordonnanzwaffen
📌 Detaillierte Infos zu den Bestimmungen:
🔗 Schweizer Waffenrecht – Bundesamt für Polizei
📞 Weitere Informationen & Kontakt
Falls du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, wende dich an die zuständigen Behörden:
- 👮♂️ Kantonspolizei Zürich (Waffenwesen)
🔗 Kantonspolizei Zürich – Waffen - 🏛️ Bundesamt für Polizei (fedpol) – Waffenrecht Schweiz
🔗 Bundesamt für Polizei – Waffen
📢 Wichtig: Die gesetzlichen Bestimmungen sind komplex – bei Unsicherheiten ist es ratsam, direkt die zuständigen Behörden zu kontaktieren. ⚠️